AGB

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Blue department gmbh
stand: 2023 - mai

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend auch nur AGB genannt - gelten für alle Angebote an Sie, alle Rechtsgeschäfte mit Ihnen als unserem Kunden - nachfolgend auch nur Kunde genannt, insbesondere auch für alle Leistungen an Sie - nachfolgend auch nur Leistung oder Leistungen genannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Auch in diesem Fall nehmen wir entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen in den Geschäftsbedingungen der Kunden nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zu dem Zweck der Vereinbarung oder der Umsetzung eines Rechtsgeschäftes, insbesondere eines Vertrages, getroffen werden, sind in einem solchen Rechtsgeschäft oder einem solchen Vertrag mindestens in Textform niedergelegt.

(3) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches).

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Kunden sowie Leistungen von uns an den Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte und Leistungen verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungserbringung, Nutzung oder Umsetzung der Leistungsergebnisse

(1) Die zu erbringenden Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden in Art, Ort, Zeit und Umfang der Leistungen sind in der jeweiligen einzelnen Beauftragung und/oder dem Projektvertrag – nachfolgend auch nur Vertrag genannt – enthalten und bestimmt. Bei Abweichungen zwischen den Inhalten des Vertrages und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die in dem Vertrag vereinbarten Regelungen vor.

(2) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter von uns. Wir können nach eigener Wahl Mitarbeiter oder Dritte ganz oder teilweise mit der Leistungserbringung beauftragen.

(3) Wir erbringen Dienstleistungen, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet, der Vermarktung im Internet und Applikationen, an den Kunden. Die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse unserer Dienstleistungen bei dem Kunden ist nicht Vertragsgegenstand. Ebenso ist ein konkreter Erfolg, insbesondere in finanzieller oder wirtschaftlicher Hinsicht, nicht Vertragsgegenstand, wenn und soweit nicht ausdrücklich in einem Vertrag mit uns mindestens in Textform vereinbart.

§ 3 Angebot - Angebotsunterlagen

(1) Sämtliche eigene Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots an den Kunden dar, soweit nicht in der eigenen Erklärung ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

(2) Ist die Beauftragung durch den Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Die Annahme kann auch durch die Übermittlung einer Auftragsbestätigung, die Übermittlung einer Rechnung oder die Erbringung der Leistung an den Kunden erfolgen.

(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch und gerade für solche in Textform oder schriftlich an den Kunden übermittelte Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.

§ 4 Mitwirkungs- und Unterlassungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird uns sämtliche für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Ressourcen, Nachweise und Unterlagen, einschließlich des Zugangs zu Systemen, Räumlichkeiten und Personen – nachfolgend Kundeninformationen genannt – vollständig, richtig und rechtzeitig sowie kostenfrei zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere auch für solche Kundeninformationen, die erst während der Tätigkeit von uns bekannt werden.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Verfügung gestellten Kundeninformationen. Wir sind nicht verpflichtet, die Kundeninformationen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, es sei denn, dies ist ausdrücklich mit vereinbart. Der Kunde wird auf unser Verlangen die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm überlassenen Kundeninformationen schriftlich bestätigen.

(3) Der Kunde sichert zu, dass den von ihm zur Verfügung gestellten Kundeninformationen Urheber- und/oder sonstige Rechte Dritter nicht entgegenstehen, insbesondere diese Kundeninformationen nicht solche Rechte Dritter verletzen. Für diese Fälle stellt der Kunde uns von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung der vorgenannten Rechte auf erstes Anfordern frei.

(4) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber uns dazu und übernimmt die Verantwortung dafür, dass seine Mitarbeiter und/oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, die uns gegenüber obliegenden Pflichten einhalten.

(5) Der Kunde benennt uns einen qualifizierten Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser Ansprechpartner ist verantwortlich für sämtliche Geschäftsführungsentscheidungen im Zusammenhang mit den Leistungen von uns, für die Umsetzung der Ergebnisse der Leistungen von uns und für die Entscheidung darüber, inwieweit die Leistungen für die Zwecke des Kunden geeignet sind.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, gegen die voranstehenden Regelungen zu verstoßen. Weiter verpflichtet sich der Kunde, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit unserer Mitarbeiter gefährden könnte. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, es zu unterlassen, unseren Mitarbeitern Angebote auf Anstellung, Angebote zu sonstiger Beauftragung auf eigene Rechnung oder ähnliche Vertragsbeziehung anzubieten.

§ 5 Vergütung – Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung unserer Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen einzelnen Vertrag.

(2) Wir haben Anspruch auf eine weitere zusätzliche Vergütung, soweit der Kunde uns mit der Wahrnehmung weiterer, in dem bisherigen Vertrag nicht enthaltener Tätigkeiten betraut. Maßgeblich für die Ermittlung der Höhe dieser zusätzlichen Vergütung ist die in dem bisherigen Vertrag vereinbarte, insbesondere dort enthaltene Tages- oder Stundensätze. Sofern dort kein Tages- oder Stundensatz vereinbart wurde, werden die nachfolgenden Tages- oder Stundensätze vereinbart:

netto Euro 1.600,00 pro Manntag (8 Stunden je Mitarbeiter je geleisteter Arbeitstag) oder netto Euro 200,00 je Stunde

Die voranstehende gemäß dieser Regelungen vereinbarte zusätzliche Vergütung versteht sich wie auch die sonstige Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (USt). Der Kunde verpflichtet sich, diese zusätzliche Vergütung zu bezahlen.

(3) Wir sind berechtigt, angemessene Vorschüsse auf unsere Vergütung und den Auslagenersatz zu verlangen. Weiter sind wir berechtigt, die Erbringung unserer Dienstleistung und die Übergabe von Arbeitsergebnissen von der vollen Bezahlung unserer Vergütungsansprüche abhängig zu machen.

(4) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

(5) Soweit wir aufgrund von Umständen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung gehindert werden, steht uns eine angemessene Entschädigung zu. Eine Behinderung der Leistungserbringung von uns liegt insbesondere vor, wenn ein vereinbarter Präsenztag vor Ort aufgrund von aus der Sphäre des Kunden stammenden Umständen abgesagt oder verschoben werden muss, z.B. wegen technischer Probleme beim Kunden, oder weil von uns vom Kunden angeforderte Informationen und/oder Unterlagen zu dem zur Bereitstellung vereinbarten Termin durch den Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden - und wir hiervon weniger als 5 Werktage vor dem Termin erfahren.

Maßgeblich für die Ermittlung der Höhe einer solchen Entschädigung ist wiederum in dem im Vertrag vereinbarte Vergütung, insbesondere dort vereinbarte Tages- oder Stundensätze. Sofern dort aufgrund des Honorar-Modells kein Tages- oder Stundensatz festgelegt wurde, ist maßgeblich ein Tages- oder Stundensatz gemäß voranstehendem Absatz (2). Sofern ein vereinbarter Ortstermin aufgrund von aus der Sphäre des Kunden stammenden Umständen abgesagt oder verschoben werden muss, sind nicht mehr abwendbare Kosten bereits gebuchter Reisen und Übernachtungen zusätzlich zu erstatten. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, jeweils einen höheren oder geringeren Entschädigungs- bzw. Schadensersatzanspruch nachzuweisen.

(6) Kommt der Kunde mit der Annahme der von uns angebotenen Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm nach § 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkungshandlung, so sind wir nach erfolgloser angemessener Fristsetzung mit Androhung der Kündigung zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch von uns auf Ersatz zusätzlich entstandener Kosten sowie der uns durch den Verzug oder die von dem Kunden unterlassene Mitwirkung entstandenen Schäden, und zwar auch dann, wenn wir von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Die Ermittlung des Schadens erfolgt hinsichtlich des entgangenen Gewinns entsprechend dem voranstehenden Absatz (5) in Verbindung mit dem voranstehenden Absatz (2).

(7) Die gesetzliche Umsatzsteuer (USt) ist, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(8) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere unsere Zahlungsansprüche, an Dritte abzutreten.

(9) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Textform.

(10) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung (der Preis) für unsere Leistung netto, damit ohne Abzug, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Voraussetzungen und der Rechtsfolgen eines Zahlungsverzugs.

(11) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

(12) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Leistungsumfang und Leistungszeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt den Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen, den Eingang gegebenenfalls vereinbarter Anzahlungen oder Vorauszahlungen sowie die vorherige Abklärung aller organisatorischen und technischen Fragen voraus.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sind angegebene Leistungstermine nur voraussichtliche Leistungstermine, welche sich kurzfristig ändern können. Solche Leistungstermine sind für uns nur dann bindend, wenn diese durch uns ausdrücklich als bindend bestätigt werden.

(3) Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Sollte ein Kunde insbesondere seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, so sind wir berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.

(5) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (4) vorliegen, geht die Gefahr einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der durch uns zu erbringenden Leistungen in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Verzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(7) Weitere Details unserer Haftung sind geregelt in § 11 Haftung.

§ 7 Leistungsort

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist die Leistung ab unserem Sitz in Düsseldorf geschuldet.

§ 8 Nutzungsrechte des Kunden

(1) Mit Ausnahme der Kundeninformationen (= Informationen vom Kunden) sind sämtliche Informationen, Beratungs- und Gestaltungsleistungen, Empfehlungen oder sonstige Inhalte von Berichten, Präsentationen oder Mitteilungen, die wir dem Kunden in Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stellen – nachfolgend Arbeitsergebnisse, ausschließlich gem. dem Zweck der Leistungen und zur internen Verwendung des Kunden bestimmt.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse ganz, teilweise oder als Zusammenfassung gegenüber Dritten, einschließlich der mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, offenzulegen oder sich im Zusammenhang mit den Leistungen auf uns zu beziehen.

Dies gilt nicht

• gegenüber den Rechtsanwälten des Kunden, wenn diese die Arbeitsergebnisse vorbehaltlich dieses Offenlegungsverbotes ausschließlich zu dem Zweck prüfen, den Kunden im Zusammenhang mit den Leistungen zu beraten,

• soweit der Kunde aufgrund eines Gesetzes zur Offenlegung der Arbeitsergebnisse verpflichtet ist (hierüber hat der Kunde uns – soweit gesetzlich zulässig – in Kenntnis zu setzen),

• gegenüber anderen Personen oder Unternehmen, einschließlich der mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, wenn wir zuvor schriftlich eine Zustimmung erteilt haben, diese die Informationsvereinbarung von uns gegengezeichnet haben und die Arbeitsergebnisse lediglich im Rahmen der erteilten Zustimmung verwenden.

Auch wenn der Kunde dazu berechtigt ist, Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise offenzulegen, ist es ihm nicht gestattet, Änderungen, Bearbeitungen oder Modifizierungen der Arbeitsergebnisse vorzunehmen.

(3) Soweit wir die Ergebnisse unserer Tätigkeit schriftlich darzustellen haben, ist insoweit auch nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
Entwurfsfassungen eines Arbeitsergebnisses sind unverbindlich. Sie dienen lediglich den internen Zwecken von uns und/oder der Abstimmung mit dem Kunden und stellen demzufolge nur eine Vorstufe des Arbeitsergebnisses dar.

§ 9 Haftungsfreistellung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich derjenigen der mit dem Kunden verbundenen Unternehmen und Ansprüchen auf Erstattung von Verfahrens- und Anwaltskosten, sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen von uns, insbesondere angemessene Anwaltskosten, freizustellen, die daraus resultieren, dass ein Arbeitsergebnis von einem Dritten verwendet wurde oder weil ein Dritter auf das Arbeitsergebnis vertraut hat und die Weitergabe direkt oder indirekt durch den Kunden oder auf dessen Veranlassung erfolgt ist. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn und soweit wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dass der Dritte auf das Arbeitsergebnis vertrauen darf.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich derjenigen der mit dem Kunden verbundenen Unternehmen und Ansprüchen auf Erstattung von Verfahrens- und Anwaltskosten, sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen von uns, insbesondere angemessene Anwaltskosten, freizustellen, die daraus resultieren, dass der Kunde uns geistiges Eigentum, gleich in welcher Form, z.B. Bildmaterial, Skizzen, Marken- und/oder Patentrechte, etc. im Rahmen der Beauftragung zur Verfügung stellt und wir von einem Dritten wegen der Verwendung dieses geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden, insbesondere durch die Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und/oder Schadensersatzansprüchen des Dritten gegen uns.

§ 10 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass Mängel der Leistungen von uns durch den Kunden unverzüglich gerügt werden. § 377 HGB gilt hier entsprechend.

(2) Bei etwaigen Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch uns. Den Anspruch auf Nacherfüllung hat der Kunde unverzüglich, nachdem er Kenntnis vom Mangel erlangt hat, schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung oder bei Verweigerung der Nacherfüllung durch uns kann der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für darüber hinaus bestehende Schadensersatzansprüche gilt der nachfolgende § 11.

(3) Offensichtliche Unrichtigkeiten wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einem Arbeitsergebnis enthalten sind, können von uns jederzeit – auch Dritten gegenüber – berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in einem Arbeitsergebnis enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen uns, das Arbeitsergebnis auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. Sofern dies möglich und zumutbar ist, wird uns von dem Kunden in den vorgenannten Fällen vorab Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

(4) Maßgebend für Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen und die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungsgegenstände ist im Zweifel ausschließlich unsere verbindliche Leistungsbeschreibung in dem Vertrag. Übliche, insb. Branchenübliche und andere zumutbare geringfügige Abweichungen in Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung stellen keinen Mangel dar. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Erbringung der Leistungen nach branchenüblichem Standard.

(5) Im Fall einer Beratung des Kunden außerhalb des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs besteht eine Haftung für die Eignung der Leistung und/oder des Leistungsgegenstandes nur bei Vorliegen einer vorherigen ausdrücklichen Zusicherung.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

§ 11 Haftung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

(3) Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, ist auf EUR 1.000.000,00 je Schadensfall begrenzt. Ein einzelner Schadensfall ist auch bei eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, wann sich die Schäden realisieren. Mehrfaches, auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen von uns ist dabei eine einheitliche Pflichtverletzung.

(4) Auf Wunsch des Kunden kann auch eine höhere Haftungssumme als in dem voranstehenden Abs (3) enthalten vereinbart werden, sofern eine solche Erhöhung bei unserem Haftpflichtversicherer möglich ist. Eine Erhöhung der Haftungssumme ist nur dann gegeben, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich schriftlich so vereinbart ist.

(5) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 12 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den voranstehenden § 10 und § 11 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Gewährleistung und/oder Haftung bei Teilleistungen und/oder Materialbereitstellung durch den Kunden

(1) Werden von dem Kunden Lieferungen oder Leistungen, gleich ob materielle Sachen oder immaterielle Rechte, insbesondere Teilleistungen, Sachen, Materialien oder Rechte, bereitgestellt, so liegt die volle Gewährleistung und Haftung für solche Leistungen oder Lieferungen, insbesondere Teilleistungen, Sachen, Materialien oder Rechte, allein beim Kunden.

(2) Der Kunde übernimmt Gewähr und haftet dafür, dass solche Lieferungen und Leistungen, insbesondere Teilleistungen, Sachen, Materialien oder Rechte rechtzeitig, wie vereinbart und zu der Durchführung der gegenständlichen Dienstleistung, in Art und Umfang geeignet und zur Verfügung stehend sind. Bei nicht rechtzeitiger Erbringung solcher Lieferungen und Leistungen, insbesondere Teilleistungen, Sachen, Materialien oder Rechte durch den Kunden verlängert sich unsere Leistungszeit entsprechend in angemessenem Verhältnis. Außer in Fällen höherer Gewalt trägt der Kunde die entstehenden Mehr- kosten hieraus, insbesondere auch für Störungen und/oder Unterbrechungen unserer Leistungserbringung.

§ 14 Geistiges Eigentum – Know-how

(1) Ungeachtet der Auslieferung des Arbeitsergebnisses verbleibt das geistige Eigentum hieran, insbesondere an Know-how, Daten, Software, Muster, Hilfsmittel, Tools, Analysemodelle und -systeme sowie andere Methoden und Fachwissen, die im Eigentum von uns stehen, einschließlich der im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten Verbesserungen oder der erworbenen Kenntnisse, und an sämtlichen im Rahmen der Leistungen zusammengestellten Arbeitsdokumenten, mit Ausnahme der in diesen wiedergegebenen Kundeninformationen, weiterhin im Eigentum von uns stehen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich uns gegenüber, es zu unterlassen, das voranstehend definierte geistige Eigentum ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, mindestens in Textform, zu verwenden, gleich ob intern oder extern gegenüber Dritten.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den durch uns zu erbringenden Leistungen, insbesondere an den durch uns abzuliefernden Arbeitsergebnissen, bis zur Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, solche Leistungen, insbesondere Arbeitsergebnisse, zurückzunehmen. In der Zurücknahme solcher Leistungen, insbesondere Arbeitsergebnisse, durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Arbeitsergebnisse zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt der erbrachten Leistungen, insbesondere Arbeitsergebnisse ohne vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Vertrag geltend zu machen.

(3) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 16 Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsmängel

(1) Erfolgt die Leistungserbringung durch uns nach Zeichnungen, Modellen, Mustern, unter Verwendung von beigestellten Vorlagen, oder Designs des Kunden oder nach sonstigen Vorgaben des Kunden oder sonstigen Spezifikationen, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Leistung hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden den Kunden auf uns bekannte Rechte hinweisen, sind jedoch nicht zu eigenen Recherchen verpflichtet. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich jeglichen uns hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, insb. Dienstleistung der Sachen von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm zustehendes Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Kunden und den Dritten einzustellen. Sollte uns durch diese Verzögerung die Weiterführung des Vertrages nicht mehr zumutbar sein, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.

(2) Die Eigentums-, Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte, insb. alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von uns oder von Dritten in unserem Auftrag erbrachten Leistungen, insbesondere Arbeitsergebnissen, steht nicht dem Kunden, sondern uns zu. Auf Verlagen hat der Kunde diese Leistungen, insbesondere die zugrunde liegenden Unterlagen und Dokumente einschließlich aller etwaigen gefertigten Vervielfältigungen unverzüglich an uns herauszugeben.

(3) Im Falle von sonstigen Rechtsmängeln gilt § 10 und § 11 entsprechend.

§ 17 Rechte an Bildmaterial

(1) Sämtliche Rechte an im Zusammenhang mit unserer Leistungserbringung an den Kunden oder sonst mit der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden bei uns entstandenem Bildmaterial, insbesondere, jedoch nicht abschließend, an Foto- und Videoaufnahmen, stehen ausschließlich uns zu. Dies gilt insbesondere für sämtliche Nutzungsrechte, hier wiederum insbesondere für die Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung, auch in elektronischer Form, an solchem Bildmaterial.

(2) Diese Rechteinhaberschaft bei uns gilt auch insbesondere für Bildmaterial, auf welchem Beteiligte und/oder Mitarbeiter des Kunden oder geschützte Marken und/oder Symbole des Kunden im weitesten Sinn erkennbar oder zu sehen sind. Vorsorglich erfolgt eine entsprechende Rechteeinräumung durch den Kunden an uns.

(3) Der Kunde verpflichtet sich uns gegenüber, es zu unterlassen, solches bei uns entstandenes Bildmaterial, ohne unsere Zustimmung mindestens in Textform zu verwenden, gleich ob intern oder extern gegenüber Dritten.

§ 18 Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, die Inhalte des Vertrages und die sonstigen im Rahmen des Vertrages überlassenen (vertraulichen) Unterlagen und Informationen gegenüber Dritten nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners offenzulegen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten.

(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(3) Vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist den Vertragsparteien eine Offenlegung solcher Informationen jedoch gestattet, soweit

- die Offenlegung für die jeweils andere Vertragspartei ohne Nachteil ist,

- die Informationen ohne Verstoß gegen die zwischen den Parteien bestehende Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder öffentlich bekannt werden,

- der Empfänger die Informationen nach Abschluss des Vertrages von einem Dritten erhalten hat, der nach Kenntnis des Empfängers gegenüber der offenlegenden Partei im Hinblick auf die Informationen nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist,

- die Informationen dem Empfänger bereits zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder danach unabhängig entwickelt wurden,

- die Informationen offengelegt werden, soweit dies erforderlich ist, um die Rechte des Empfängers aus dem Vertrag durchzusetzen,

- die Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

(4) Den Vertragsparteien ist die Vewendung elektronischer Medien zum Austausch und zur Übermittlung von Informationen gestattet. Eine solche Verwendung stellt per se keinen Verstoß gegen die zwischen den Parteien vereinbarte Verpflichtung zur Verschwiegenheit dar. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass die elektronische Übermittlung von Informationen, insbesondere per E-Mail, Risiken birgt.

§ 19 Datenschutz

(1) Im Rahmen der Leistungserbringung sind wir und Dritte, die im Auftrag von uns handeln, dazu berechtigt, Kundeninformationen, die bestimmten Personen zugeordnet werden können - nachfolgend personenbezogene Daten, zu verarbeiten. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit geltendem Recht, insbesondere unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen (LDSG). Wir verpflichten sämtliche Auftragnehmer, die im Auftrag von uns personenbezogene Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er befugt ist, uns personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen und dass die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit geltendem Recht verarbeitet wurden.

(3) Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund von Verstößen des Kunden gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen geltend gemacht werden.

§ 20 Laufzeit und Beendigung

(1) Die Vereinbarungen im Vertrag, damit auch die Regelungen in diesen AGB, finden unabhängig vom Zeitpunkt der Ausführung für die vertraglichen Leistungen Anwendung (einschließlich solcher Leistungen, die vor Unterzeichnung des Vertrages erbracht wurden).

(2) Die Fristen und Modalitäten der Vertragsbeendigung richten sich nach den Vereinbarungen im Vertrag, damit auch nach den Regelungen in diesen AGB.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns abgeschlossene Leistungen oder bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Leistungen zu vergüten sowie entstandene Aufwendungen und Auslagen zu ersetzen, die uns bis zum Tag der Beendigung des Vertrages entstanden sind.

§ 21 Abtretungsverbot

Eine Abtretung der Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dem Vertrag ist nicht zulässig.

§ 22 Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung mit nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Das gleiche gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich der zu zahlenden Vergütung.

§ 23 Namen, Logos und Marken der Parteien

Keine Vertragspartei ist berechtigt, den Namen, das Logo oder die Marke der jeweils anderen Vertragspartei, ohne deren vorherige Zustimmung zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen.

§ 24 Schriftform

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser Schriftformklausel.

(2) Für die Wirksamkeit des Vertrages ist es ausreichend, wenn jede der Vertragsparteien eine separate Ausfertigung des gleichen Dokuments unterzeichnet.

§ 25 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz – oder Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus einem Vertrag zwischen uns und dem Kunden oder diesen AGB nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Düsseldorf, Deutschland, Erfüllungsort.

B. Teil 2 - Besonderer Teil – rankmasters

Rankmasters ist eine Dienstleistung/ein Produkt der Blue Department GmbH, für welches ergänzend auch die Regelungen in B. Teil 2 - Besonderer Teil – rankmasters anwendbar sind und Geltung haben.

§ 26 Geltungsbereich B. Teil 2 – Besonderer Teil – rankmasters

Der Geltungsbereich der Regeln in B. Teil 2 – Besonderer Teil – rankmasters dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt Dienstleistungen von uns an Kunden zu dem Zweck der SEO (= Search Engine Optimization)/Suchmaschinenoptimierung für Webseiten wie in dem Angebot und in den nachfolgenden Regelungen dieser AGB geregelt.

§ 27 Leistungspakte und Preise

(1) Folgende Leistungspakte mit folgenden Preisen stehen zur Auswahl:

Smart

  • Pro Keyword mit normalen Suchvolumen
  • Bis 1000 Suchanfragen pro Monat
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Zielgerichteter Traffic
  • Mindestlaufzeit: 3 Monate
  • Danach monatlich mit Kündigungsfrist: 1 Monat
  • 499€
    Netto/Monat

Pro

  • Pro Keyword mit hohem Suchvolumen
  • Bis 3000 Suchanfragen pro Monat
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Zielgerichteter Traffic
  • Mindestlaufzeit: 3 Monate
  • Danach monatlich mit Kündigungsfrist: 1 Monat
  • 599€
    Netto/Monat

Premium

  • Pro Keyword mit sehr hohem Suchvolumen
  • Ab 3000 Suchanfragen pro Monat
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Zielgerichteter Traffic
  • Mindestlaufzeit: 3 Monate
  • Danach monatlich mit Kündigungsfrist: 1 Monat
  • 699€
    Netto/Monat

Smart

• Pro Keyword mit normalen Suchvolumen
• Bis 1000 Suchanfragenpro Monat
• Persönlicher Ansprech-partner

• Zielgerichteter

TrafficMindestlaufzeit: 12 Monate
• Kündigungsfrist: 3 Monate

499
Netto/Monat

Pro

• Pro Keyword mit normalen Suchvolumen
• Bis 1000 Suchanfragenpro Monat
• Persönlicher Ansprech-partnerZielgerichteter
• TrafficMindestlaufzeit: 12 Monate
• Kündigungsfrist: 3 Monate
• Geld-zurück-Garantie

599
Netto/Monat

Business

• Pro Keyword mit normalen Suchvolumen
• Bis 1000 Suchanfragenpro Monat
• Persönlicher Ansprech-partnerZielgerichteter
• TrafficMindestlaufzeit: 12 Monate
• Kündigungsfrist: 3 Monate
• Geld-zurück-Garantie

699
Netto/Monat

Bei manchen Keywords sind die voranstehenden Standard-Leistungspakte nicht geeignet, um den angestrebten Zweck dieser Dienstleistung zu erreichen, insbesondere wenn das gewählte Keyword bereits jetzt ein sehr hohes Suchvolumen innerhalb Deutschlands und pro Monat hat oder aus anderen Gründen bereits bei Vertragsschluss ersichtlich ist, dass der Optimierungsaufwand für dieses Keyword wesentlich höher prognostiziert werden muss. In diesem Fall werden wir den Kunden nach dessen Mitteilung der Keywords darüber informieren. In diesem Fall stehen die voranstehend genannten Leistungspakete in dieser Form dem Kunden nicht zur Verfügung und wir werden den Kunden nach dessen Mitteilung der Keywords darüber informieren. In solchen Fällen besteht dann die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung gemäß unserem an den Kunden gesendeten Angebot.

(2) Alle voranstehend genannten Preise sind netto, damit zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die erste Zahlung ist fällig binnen 3 Werktagen nach dem Vertragsschluss und dann jeweils bis zum dritten Werktags nach einem Kalendermonats. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Kunde dem Dienstleister ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen, damit die monatlichen Preise durch den Dienstleister beim Kunden eingezogen werden können.

§ 28 Mitwirkungspflichten Kunde

Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch uns setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt. Solche Mitwirkungspflichten sind:

Der Kunde verpflichtet sich zu folgenden Mitwirkungshandlungen:

• Mitteilung des oder der für die Optimieurng ausgewählten Keywords
• Mitteilung und zur Verfügung stehend funktionierender Domain und Website

Die rechzeitige Erfüllung dieser Mitwirkungspflichten erfolgt bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss.

§ 29 Beginn, Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertragsbeginn ergibt sich aus dem Datum in der Beauftragungsbestätigung.

(2) Der Vertrag hat zunächst eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Der Ablauf dieser Mindestlaufzeit ist in der Beauftragungsbestätigung enthalten.

Beispiel:
Ergibt sich aus der Beauftragungsbestätigung das Datum des Vertragsbeginns am 20.06. eines Kalen- derjahres, dann dauert die Mindestlaufzeit von 3 Monaten bis zum Ablauf des 19.09. eines Kalenderjahres.

(3) Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn dieser nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder vor Ablauf des nächsten einmonatigen Verlängerungszeitraums durch eine der Parteien gekündigt wird. Es tritt also eine automatische Verlängerung jeweils um einen Monat ein, erfolgt keine Kündigung durch eine der Parteien. Eine solche ordentliche Kündigung bedarf keiner Kündigungsgründe.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Jede Kündigung bedarf zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform.